Energieeffizienz

Themenschwerpunkte

Es wird die Ausnutzung der eingesetzten Energieträger oder auch der Umwandlungssysteme optimiert. Dies erfolgt unter 
anderem in Form von Energieeinsparmaßnahmen, die sämtliche Anstrengungen zur effizienten Nutzung von Energie in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, in bestehenden Gebäuden sowie Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen umfassen können. Daneben sollen bspw. Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung (z.B. Dämmung, Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, Begrünungen), Klimatisierung und Kühlung (z.B. Absorptionskältemaschinen, Free-Cooling-Systeme oder Prozesskälteanlagen), Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmeauskopplungen oder Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Für Neubauten in energieeffizienter Bauweise werden umweltbezogene Mehrkosten, die über den state-of-the-art und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienz-Mindeststandards hinausgehen, als förderungsfähige Investitionskosten 
anerkannt. 
In den kommunalen Einrichtungen können grundsätzlich dieselben Maßnahmen wie in Unternehmen gefördert werden. Schwerpunkte im Bereich der öffentlich genutzten Gebäude und Infrastrukturen bilden insbesondere die thermische Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen. Dabei sollen Einsparungseffekte vor allem bei kommunalen Gebäuden wie Gemeindegebäuden, Schulgebäuden, Kindergärten oder kommunalen Sportanlagen erreicht werden. 

Foto MA27: Weber

Zulässige Antragssteller

  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Fonds des öffentlichen Rechts
  • Unternehmen der Daseinsvorsorge (inkl. ÖPNV)
  • Unternehmen im 100% Eigentum der o.a. Kategorien

Die Förderung muss mit den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere EU-Beihilfenrecht) vereinbar sein. 
Die Projekte (sofern beihilfenrelevant) werden ausschließlich nach Maßgabe der AGVO unterstützt.