Projektvorschläge sind bei der Magistratsabteilung 27 - Europäische Angelegenheiten bis längstens 31.12.2027 einzureichen (abhängig von der Verfügbarkeit der Fördermittel).
Die finale Bewertung der Vorhaben erfolgt auf Basis des eingebrachten Vollantrages. Wenn das Volumen der beantragten Mittel die Höhe der verfügbaren Mittel überschreitet, wird eine qualitative Reihung noch nicht genehmigter Projekte jeweils zu den folgenden Stichtagen vorgenommen:
31. Jänner, 31. Mai und 30. September
Projektansuchen, die nicht oder unvollständig bis zu einem der festgesetzten Stichtage einlangen, werden im Bewertungsverfahren des darauf folgenden Stichtages behandelt.
Ein Projektbeginn vor Antragstellung ist nicht zulässig!
Ein Projektantrag kann über das elektronische Portal ATES eingebracht werden
Erstmalige Registrierung
Login für registrierte Benutzer
Vor einer Beantragung/Registrierung, die mit administrativem Aufwand verbunden ist, wird eine Kontaktaufnahme zur Erörterung der Fördermöglichkeiten empfohlen.