Fristwahrender Antrag
Grundsätzlich müssen Projektanträge vor Beginn der Projekttätigkeit eingebracht werden (siehe auch wichtige Hinweise). Der sogenannte fristwahrende Projektantrag (optional) ermöglicht eine vereinfachte Darstellung des Projektes. Mit Übermittlung des fristwahrenden Antrages ist vorbehaltlich einer Genehmigung des Vorhabens ein Beginn der Projektarbeiten ab dem Zeitpunkt des Einlangens auf Risiko des Antragstellers möglich, sofern die publizierten Förderbedingungen (ABEUK) eingehalten werden.
Alle eingereichten Vorhaben sind einer intensiven Bewertung zu unterziehen, die u.a. einen vollständigen Antrag erfordert. Ein Projektbeginn auf eigenes Risiko vor erteilter Kofinanzierungszusage wird daher nicht empfohlen.
Aufgrund strikter Budgetvorgaben und gesetzter Fristen ist es leider nicht möglich, eingelangte fristwahrende Anträge ohne nachgereichten Vollantrag über einen längeren Zeitraum in Evidenz zu halten.