Teilnahme am Förderprogramm
Zulässige Antragsteller
Das Land Wien beteiligt sich am IBW-EFRE Programm in den genannten Maßnahmen vorwiegend mit öffentlichen Projektträgern, die zum Teil bereits im Zuge der Programmerstellung mit dem jeweiligen Projektvorhaben (Beispielprojekte) bekannt waren. Diese Vorhaben öffentlicher Institutionen ("institutionelle Projekte") kommen letztlich den Bewohnerinnen und Bewohnern Wiens zugute.
Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll maximal 3 Jahre betragen. Die Projekte müssen bis längstens 31.12.2029 fertiggestellt sein.
Projektgröße
Um eine eindimensionale Programmentwicklung zu vermeiden, soll der EFRE-Zuschuss 1.500.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle strategisch besonders wichtiger Vorhaben (z.B. im Programm genannte Leitprojekte, Infrastruktur im öffentlichen Raum) kann in Ausnahmefällen dieser Betrag auch darüber liegen.
Art der Förderung und Fördervolumen
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss. Der maximale Fördersatz beträgt 40% des Gesamtvolumens der zuschussfähigen Kosten und ist u.a. abhängig von der zulässigen Beihilfenintensität.
Die beantragte Förderung muss einer der nachfolgenden Bedingungen entsprechen:
- keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs .1 AEUV: (1)
- zulässige Förderung (z.B. nach der AGVO)
- deminimis Beihilfe
Für die erforderliche Kofinanzierung (z.B. Eigenmittel des Antragstellers, sonstige nationale Kofinanzierung) des offenen Betrages hat der Projektträger zu sorgen. Diese ist bei Antragstellung nachzuweisen.