Wichtige Hinweise

Für aus EU-Mitteln finanzierte Projekte gilt neben anderen Vorschriften vor allem der Grundsatz der "Zweckmäßigkeit". Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dieser Grundsatz, dass eine Finanzierung von Vorhaben, die auch ohne EU-Förderung umgesetzt worden wären, nicht zulässig ist.
Aus diesem Grund müssen Projektanträge jedenfalls vor Beginn der Projekttätigkeit eingebracht werden. Es ist allerdings zu beachten, dass der Antragszeitpunkt nur ein Indiz für die "Zweckmäßigkeit" der Förderung ist.

EU-Förderungen sind subsidiär und dürfen nur für Ausgaben verwendet werden, die nicht aus anderen Quellen finanziert werden (unzulässige Doppelfinanzierung).