Die Projektbewertung der Anträge erfolgt auf Basis der vom Begleitausschuss beschlossenen Selektionskriterien.
Vor einer qualitativen Bewertung wird die rechtliche Zulässigkeit einer möglichen Förderung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Wettbewerbsrecht gelegt, da Förderungen an Unternehmen sehr restriktiv gehandhabt werden.
Die inhaltliche Bewertung überprüft den voraussichtlichen Beitrag des Projektes zur Erfüllung der im Programm vorgegebenen Ziele. Dabei wird vor allem Wert auf die Effizienz der eingesetzten Ressourcen geachtet.
Beispielprojekte - Leitprojekte
Die im Förderprogramm als Projektbeispiele angeführten Leitprojekte wurden bereits im Programmerstellungsprozess hinsichtlich des Bedarfes an Förderungen sowie der Zweckmäßigkeit des Vorhabens geprüft. Wenngleich für diese Projekte das entsprechende Programmbudget bereits reserviert ist, muss jedes einzelne Vorhaben den Antragsprozess durchlaufen und den Selektionskriterien entsprechen.
sonstige Projekte
Mit Ausnahme der Leitprojekte sind alle Projekte hinsichtlich ihres Beitrags zur Smart City Rahmenstrategie sowie untergeordeneten thematischen Strategien durch eine geeignete Institution fachlich zu bewerten.