Aufbewahrungsfristen

Bitte beachten Sie, dass EU-Projekte abweichend von nationalen  Buchhaltungsvorschriften oder Vorgaben öffenlicher Institutionen zumeist längere Fristen für die Aufbewahrung von Unterlagen (insbes. Belege, Aufträge, Vergabe) haben. 
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Punkt 17 der Förderbedingungen.